Irreführende Gesundheitswerbung
Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 04.04.2023
Landgericht Frankfurt am Main verhängt Vertragsstrafe wegen der Wiederholung unzulässiger Werbeaussagen des
Schmerztherapie-Anbieters.
• Die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH hatte erneut mit unzulässigen Angaben für „Premium-Nahrungsergänzungsmittel“ geworben und damit gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen.
• Das Gericht verhängte daraufhin eine Vertragsstrafe.
• Schmerzgeplagte Menschen müssen vor irreführender Werbung geschützt werden, betont die Verbraucherzentrale NRW.
Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale NRW ist erneut erfolgreich gegen irreführende Werbung im Online-Shop von Liebscher & Bracht vorgegangen. Bereits im März 2022
hatte die Firma sich verpflichtet, unter anderem bestimmte Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel im Onlineangebot zu unterlassen. Die Geschäftsführer:innen Dr. Petra Bracht und Roland
Liebscher-Bracht sind vor allem mit Online-Videos bekannt geworden und vertreiben Produkte wie „Arthro Forte+ Premium“, „Q1O+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B 12+“.
Bemängelte Werbung fast wortgleich wiederholt
Abgemahnt hatten die Verbraucherschützer die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für
Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ Diese fand sich Mitte Mai 2022 nahezu wortgleich wieder auf der Homepage. Dies werteten die
Verbraucherschützer als kerngleichen Verstoß. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte nun diese Rechtsauffassung und verhängte gegen Liebscher & Bracht eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000
Euro (
Az. 3-10 O 64/22).
„Mit den neuen Werbeaussagen hat das Unternehmen klar gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Schmerzgeplagte Menschen sollten
nicht von irreführenden Marketingaussagen zum Kauf überteuerter Produkte verleitet werden, deren Nutzen fragwürdig ist. Deshalb werden wir auch künftig darauf achten, dass sich die Firma an die
Unterlassungserklärung hält und weitere Verstöße entschieden verfolgen.“
Die Verbraucherschützer hatten die Werbeaussage 2022 als unzulässig abgemahnt, da einige der verwendeten Inhaltsstoffe zum Beispiel allergische Reaktionen auslösen können und die zusätzliche Einnahme
von Vitaminen bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen kann, somit die Einnahme keinesfalls für „Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“
empfohlen werden kann.
Nicht mehr „Schmerzspezialist Nr.1“
Seit der Abmahnung darf sich Roland Liebscher-Bracht außerdem auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen, da er kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur. Zudem wurde der Umstand
abgemahnt, dass negative Bewertungen nicht veröffentlicht worden waren. Auch ein Werbeversprechen für das Produkt „Schmerzfrei-Drücker-Set (Basis)“ dürfen Liebscher & Bracht seit der Abmahnung
nicht wiederholen, da es unzulässigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erweckte („hilft dir sofort gegen Schmerzen“, „akute Schmerzen sofort herunterfahren ohne Medikamente“).
Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu irreführender Gesundheitswerbung unter www.faktencheck-gesundheitswerbung.de
• „Faktencheck Gesundheitswerbung“ ist ein Projekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 04.04.2023